Inklusion ist ein Menschenrecht und in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft. Die FH Aachen bekennt sich zu den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention und entwickelt sich weiter zu einer inklusiven Hochschule. Sie versteht den Abbau von Barrieren, den Zugewinn an Perspektiven und die Wertschätzung der Vielfalt als einen wissenschaftlichen, pädagogischen und gesellschaftlichen Mehrwert.
„Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert. Sie haben Beeinträchtigungen, aber erst die Barrieren im Alltag behindern sie.“
– Angela Merkel
Handlungsprogramm Inklusion
Das Handlungsprogramm Inklusion stellt Ziele und Maßnahmen vor, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Hochschule unterstützen und fördern soll. Sie ist ein Baustein zur Gesamtstrategie des Diversity-Managements.